Leistungen für private Auftraggeber

Privatgutachten

Ein Privatgutachten unterscheidet sich vom Gerichtsgutachten insbesondere dadurch, dass der Sachverständige von nur einer Partei beauftragt und von dieser die Fragestellung vorgegeben wird. Um den Auftrag klar und eindeutig abzugrenzen, kommt es darauf an, dass die Fragestellung richtig formuliert wird, denn nur die richtige Stellung der Beweisfrage garantiert eine fachlich treffende Beantwortung. Es ist daher ratsam, dass die beauftragende Partei die Fragestellung des Gutachtens im Vorfeld mit dem Sachverständigen bespricht. Entgegen dem Gerichtsgutachten besteht die Möglichkeit, dass beim Privatgutachten nur eine Partei beim Ortstermin anwesend ist. Eine Einladung beider Vertragsparteien ist jedoch von Vorteil, damit die Information des Sachverständigen nicht einseitig erfolgt. Eine Ablehnung des Gutachtens durch die bestrittene Partei wird durch die Einladung zum Ortstermin ebenfallsminimiert. Die Entscheidung hierüber liegt bei der beauftragenden Partei.

Manchmal entfällt bei Privataufträgen die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens. Privatleute möchten sich oftmals von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bestätigen lassen, ob die Leistung eines Handwerkers den anerkannten Regeln der Technik entspricht, bzw. ob die von Ihnen vermuteten Mängel tatsächlich vorhanden sind.

Schiedsgutachten

Durch ein Schiedsgutachten sollen Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten zügig und problemlos außergerichtlich und dennoch rechtsverbindlich gelöst werden. Voraussetzung ist, dass die Parteien sich gemeinsam auf einen Sachverständigen einigen und diesen gemeinsam als Schlichter oder Mediator beauftragen. Durch die im Auftrag enthaltene Schiedsgutachtenabrede unterwerfen sich die Parteien schon im Auftrag dem Ergebnis des Gutachtens. Beide Parteien treten gesamtschuldnerisch auf.

Wird das Schiedsgutachten durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt und können sich die Streitparteien trotzdem nicht einigen, so wird das Schiedsgutachten später vor Gericht anerkannt und somit das Verfahren verkürzt.

Versicherungsgutachten

Erstellung von Gutachten im Auftrag von Versicherungen.